Österreichische Prüfungsordnung für Bracken (BPO)
Gegenwärtig können Schweizer Laufhunde in Österreich folgende Prüfungen im Rahmen der Österreichischen Prüfungsordnung für Bracken (BPO) (Laufhunde) der FCI Gruppe 6, Sektion 1, Bracken – Solo (Stand: 01.04.2014; 5. Auflage) des ÖJGV ablegen:
- Anlagenprüfung (AP): im Alter von 6 bis 21 Monaten
- Brackierprüfung (BP): ab 15 Monaten
- Schweißprüfungen:
- auf natürlicher Fährte (SPn): ab 15 Monaten
- auf künstlicher Fährte (SPk): ab 15 Monaten
- Gebrauchsprüfung (GP):
- Kombination aus AP/BP und SPk. ab 15 Monaten
Österreichische Prüfungsordnung für Einzelleistungen
Zusätzlich können Schweizer Laufhunde in Österreich darüber hinaus noch die folgenden Einzelprüfungen gemäß der Österreichischen Prüfungsordnung für Einzelleistungen (Stand: 01.01.2014) des ÖJGV ablegen:
- Schweißsonderprüfung (SSP): ab 18 Monaten
- Schweißprüfung ohne Richterbegleitung (SPoR): ab 18 Monaten
- Schweißsonderprüfung mit Fährtenschuh (SPFS): ab 18 Monaten