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WOHLERGEHEN UND GESUNDHEIT DER HUNDE AN INTERNATIONALEN FCI-AUSSTELLUNGEN

Die Aussteller sind für das Wohlergehen der Hunde an internationalen Ausstellungen der FCI verantwortlich. Es ist verboten, Hunde Situationen auszusetzen, die für ihr Wohlergehen und ihre Gesundheit gefährlich sein können, wie zum Beispiel Hunde bei sehr kaltem oder heißem Wetter im Auto zu belassen und/oder sie brutal zu behandeln.
Eine Verletzung dieser Regelung kann zum Ausschluss von der laufenden und von folgenden Ausstellungen führen.

Diese Bestimmung tritt am 1. Juni 2014 in Kraft.
(Beschluss FCIVorstand vom 29./30 Oktober 2013, Helsinki)

Wichtige Hinweise für den Aussteller

  • Die Annahmebestätigung ist unbedingt zur Ausstellung mitzubringen.

Klasseneinteilung

  • 1. Jüngstenklasse obligat für Hunde von 6 bis 9 Monate
  • 2. Jugendklasse für Hunde von 9 bis 18 Monate
  • 3. Zwischenklasse für Hunde von 15 bis 24 Monate
  • 4. Offene Klasse für Hunde über 15 Monate
  • 5. Gebrauchshundeklasse für Hunde mit anerkanntem Abrichtekennzeichen oder jagdlicher Prüfung ab 15 Monate. Bei einer Meldung in dieser Klasse hat der Aussteller mit dem FCI – Gebrauchshundezertifikat zu belegen, dass der betreffende Hund berechtigt ist, in dieser Klasse eingeschrieben zu werden.
  • 6. Die Championklasse ist obligat bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres für den anerkannten österreichischen Champion (ÖCH), unverbindlich für jene nationalen Champions welche die Anwartschaft (CACA) auf das Österreichische Championat (ÖCH) anstreben. Diese können daher auch in der Zwischen-, Offenen- oder Gebrauchshundeklasse gemeldet werden. Tagestitel wie Weltsieger, Europasieger, Bundessieger usw. berechtigen dagegen nicht zur Meldung in der Championklasse.
  • 7. Veteranenklasse für Hunde ab dem vollendeten 8. Lebensjahr.

Ausstellungsordnung  des ÖKV