Prüfungsordnung

Österreichische Prüfungsordnung für Bracken (BPO)

Gegenwärtig können Schweizer Laufhunde in Österreich folgende Prüfungen im Rahmen der Österreichischen Prüfungsordnung für Bracken (BPO) (Laufhunde) der FCI Gruppe 6, Sektion 1, Bracken – Solo (Stand: 01.04.2014; 5. Auflage) des ÖJGV ablegen:

  • Anlagenprüfung (AP):                  im Alter von 6 bis 21 Monaten
  • Brackierprüfung (BP):                 ab 15 Monaten
  • Schweißprüfungen:
  • auf natürlicher Fährte (SPn):       ab 15 Monaten
  • auf künstlicher Fährte (SPk):       ab 15 Monaten
  • Gebrauchsprüfung (GP):  
  • Kombination aus AP/BP und SPk.   ab 15 Monaten

Österreichische Prüfungsordnung für Einzelleistungen

Zusätzlich können Schweizer Laufhunde in Österreich darüber hinaus noch die folgenden Einzelprüfungen gemäß der Österreichischen Prüfungsordnung für Einzelleistungen (Stand: 01.01.2014) des ÖJGV ablegen:

  • Schweißsonderprüfung (SSP):      ab 18 Monaten
  • Schweißprüfung ohne Richterbegleitung (SPoR):      ab 18 Monaten
  • Schweißsonderprüfung mit Fährtenschuh (SPFS):    ab 18 Monaten